Wettbewerbsrecht

Bei Wettbewerbsverstößen durch Vertragspartner oder Dritte stehen wir Ihnen kurzfristig zu einem Beratungsgespräch zur Verfügung.

Wir prüfen für Sie, ob Sie Verstöße Dritter mit einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung ahnden können. Gleiches gilt, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.


  • Abwehr von Abmahnungen
  • Abwehr von Schadensersatzforderungen
  • Abwehr von Unterlassungserklärungen
  • Abwehr einstweiliger Verfügungen und Klagen

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gürtler seite und meier
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