Steuerrecht
Sie haben einen falschen Steuerbescheid bekommen? Jetzt ist schnelles Reagieren notwendig, da Steuerbescheide trotz Einlegung von Rechtsmitteln vollstreckt werden können. Wir vertreten Sie im Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt, im Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung und selbstverständlich auch vor den Finanzgerichten, egal in welchem Bundesland sich die Behörde oder das Gericht befindet. Auch im Rahmen steuerstrafrechtlicher Ermittlungen stehen wir Ihnen zur Seite, unabhängig davon, in welchem Stadium sich die Ermittlungen befinden. Wir nehmen Kontakt mit den Ermittlungsbehörden auf und begleiten sie auf Wunsch auch zu Anhörungen, auch in andere Bundesländer. Die hoffentlich nicht erforderliche Verteidigung vor einem Gericht gehört natürlich auch zu unserem Aufgabenbereich.
Wir arbeiten in all diesen Fällen eng mit Ihrem Steuerberater zusammen und versuchen für Sie eine schnelle und zufriedenstellende Lösung Ihres Problems zu finden.
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- Einspruchsverfahren vor den Finanzämtern
- Erlass- und Stundungsanträge
- Aussetzung der Vollstreckung
- Klageverfahren vor den Finanzgerichten einschließlich des Bundesfinanzhofes
- Strafverteidigung in Steuersachen
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