Privates Baurecht

Auf Grund unserer langjährigen Prozesserfahrungen sind wir auf dem Gebiet des Baurechts der richtige Ansprechpartner. Wir beraten Sie bei der Ausarbeitung von Bauverträgen, übernehmen die baubegleitende Rechtsberatung und stehen Ihnen bei Abrechnungsfragen bis hin zur Erstellung von Schlussrechnungen zur Seite.
Unsere Kanzlei berät Sie bei Mängelgewährleistungsansprüchen oder leitet für Sie bei Streitigkeiten über Mängelursachen ein Beweissicherungsverfahren ein. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des BGB- und VOB/B-Werkvertragsrechts.

  • Werkvertragsrecht nach BGB
  • Unterstützung bei der Erstellung und Prüfung von Schlussrechnungen
  • Kündigungen durch den Auftraggeber/Auftragnehmer
  • Sicherheitsbegehren nach § 648 a BGB
  • Mängelbeseitigungsansprüche
  • Einstweilige Verfügungen
  • Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen
  • VOB/B-Bauverträge
  • Erstellung und Prüfung von Bauverträgen
  • Beweissicherungsverfahren
  • Prüfung und Erstellung von Schlussrechnungen
  • Auftragserteilung, Nachbeauftragung
  • Prüfung und Erstellung von Vertragsstrafenregelungen
  • Beratung bei Baubehinderungen/Mitwirkungspflichten
  • Gewährleistung/Nachbesserungsrecht/Minderung
  • Ersatzvornahme/Schadensersatz

gürtler seite und kollegen
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