Erbrecht

Ob es sich um die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen handelt, um Erbauseinandersetzungen oder die Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber dem Nachlass: Wir bieten Ihnen in diesen rechtlichen Kerngebieten unsere gesamte praktische Erfahrung und Unterstützung.
Besonderen Wert legen wir auf die häufig unberücksichtigt bleibenden steuerlichen Auswirkungen zur Vermeidung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Wir beraten Sie bei der Erbausschlagung/der Erteilung eines Erbscheins. Wir helfen Ihnen bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Dies erfasst unter anderem die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen gegenüber Verwaltern; die Ablegung von Rechenschaft und Auskunft; die Verwertung von Grundstücken und Antiquitäten, Bildern und Uhren. Zu folgenden Themen stehen wir Ihnen Rede und Antwort:


  • Testament
  • Erbverträge
  • Erbverzicht
  • Pflichtteil
  • Pflichtteilergänzung
  • Erbengemeinschaft
  • Schenkungen von Todes wegen
  • Vermächtnis und Auflage
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbschaftskauf
  • Erbschein
  • Erbschaftssteuer/Bewertung

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