Arbeitsrecht

Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes. Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Insbesondere sind folgende Sachbereiche davon erfasst:


  • Begründung und Beendigung(Kündigung) von Arbeitsverhältnissen

    • Ausgestaltung und Abfassung von Arbeitsverträgen (Individualarbeitsrecht)
    • Gestaltung von Anstellungsverhältnissen für freie Mitarbeiter, Praktikanten und Know-how-Träger
    • Festlegung der Arbeitszeit (Arbeitszeitrecht)
    • Arbeitslohn und Gehalt
    • Konzeption und Integration von Mitarbeiterbeteiligungen
    • Anspruch auf Urlaub (Urlaubsrecht)
    • Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
    • Altersteilzeit
    • betriebliche Altersversorgung
    • Beratung in Fragen des Arbeitsschutzes und Datenschutzes am Arbeitsplatz
    • Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutzrecht)
    • Abmahnung
    • Gestaltung Arbeitszeugnis
    • Gestaltung von Aufhebungsverträgen
    • Interessenausgleich und Sozialplanverfahren (Betriebsverfassungsrecht)

  • Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben (Kollektives Arbeitsrecht)
  • Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Betriebsverfassungsrecht)

Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin mit uns oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder schicken uns per E-Mail Ihre Anfrage, um Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen zu besprechen. Wir bieten Ihnen auch eine telefonische Kurzberatung, um Rechtsnachteile durch Fristversäumnisse zu vermeiden. Grundsätzlich bevorzugen wir das umfassende Beratungsgespräch in unserer Berliner Kanzlei.

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