Arbeitsrecht

Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes. Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Insbesondere sind folgende Sachbereiche davon erfasst:


  • Begründung und Beendigung(Kündigung) von Arbeitsverhältnissen

    • Ausgestaltung und Abfassung von Arbeitsverträgen (Individualarbeitsrecht)
    • Gestaltung von Anstellungsverhältnissen für freie Mitarbeiter, Praktikanten und Know-how-Träger
    • Festlegung der Arbeitszeit (Arbeitszeitrecht)
    • Arbeitslohn und Gehalt
    • Konzeption und Integration von Mitarbeiterbeteiligungen
    • Anspruch auf Urlaub (Urlaubsrecht)
    • Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
    • Altersteilzeit
    • betriebliche Altersversorgung
    • Beratung in Fragen des Arbeitsschutzes und Datenschutzes am Arbeitsplatz
    • Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutzrecht)
    • Abmahnung
    • Gestaltung Arbeitszeugnis
    • Gestaltung von Aufhebungsverträgen
    • Interessenausgleich und Sozialplanverfahren (Betriebsverfassungsrecht)

  • Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben (Kollektives Arbeitsrecht)
  • Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Betriebsverfassungsrecht)

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